Handel Beschteht aus :
Binnenhandel / Inenhande
ist Handel innerhalb einer Volkswirschaft (innerhalb eines Staates)
und
Außenhandel bzw. Internationaler Handel
Es handelt sich um einen Handel zwischen zwei Länder.
Also Aussenhandel:
Handel zwischen zwei Staaten/ Volkswirtschaften.
Ausenhandel wird unerteilt auf Intrahandel und Extrahandel.
Ausenhandel wird unerteilt auf Intrahandel und Extrahandel.
Definition: Intrahandel.
Unter Intrahandel verschteht man Handel zwischen zwei EU Mitglied Staaten
Versand
D → EU-Land innergemeinschaftliche Lieferung
Eingang
EU-Land → D innergemeinschaftlicher Erwerb.
Definition Extrahandel.
Unter Extrahandel verschteht man Handel zwischen EU Mitglied Staat und eine dritte Land.
Export / Ausfuhr
Verkauf von Waren aus der EU in einen Drittstaat
Import / Einfuhr
Kauf von Waren aus Drittstaaten
Transit /Durchfuhr
Über das Territorium dieses Landes wird das Zollgut transportiert.