Lagerschein

Lagerschein ist ein Wertpapier:

Er verbrieft das Recht auf Herausgabe des eingelagerten Gutes.

Der Lagerschein verkörpert die Ware bzw. das Recht an der Ware, d.h., der Kunde erhält bei Bezahlung nicht die Ware selbst, sondern einen Lagerschein.
Dieser gibt ihm das Recht, die bei einem Lagerhalter gelagerte Ware gegen Vorlage des Lagerscheins ausgehändigt zu bekommen.