Lagerschein ist ein Wertpapier:
Er verbrieft das Recht
auf Herausgabe des eingelagerten Gutes.
Der Lagerschein
verkörpert die Ware bzw. das Recht an der Ware, d.h., der Kunde erhält bei
Bezahlung nicht die Ware selbst, sondern einen Lagerschein.
Dieser gibt ihm das
Recht, die bei einem Lagerhalter gelagerte Ware gegen Vorlage des Lagerscheins
ausgehändigt zu bekommen.