Begrifserklärung: Ort des Verbringens.
O.d.V--> Ort des
Verbringens.Ort des Verbringens, damit ist der Ort
innerhalb der EU gemeint, den die Ware beim Import aus Drittstaaten erreicht. Bei
der Beförderung auf dem Seeweg ist der Entladehafen (z.B. Emden) der Ort des
Verbringens.
Bei der Luftbeförderung
der Ladungen ist der Ort des Verbringens eine Stelle, an der die Grenze des
Zollgebiets der Europäische Gemeinschaft überflogen wird.
Für Ladungen, die per
Eisenbahn, mit dem Kraftfahrzeug oder zu Wasser befördert werden, ist Ort des
Verbringens die erste Zollstation nach Einfuhr der Ladungen (Waren) in das
Zollgebiet der Europäische Union.