Ort des Verbringens.

Begrifserklärung: Ort des Verbringens.

 O.d.V--> Ort des Verbringens.Ort des Verbringens, damit ist der Ort innerhalb der EU gemeint, den die Ware beim Import aus Drittstaaten erreicht. Bei der Beförderung auf dem Seeweg ist der Entladehafen (z.B. Emden) der Ort des Verbringens.

Bei der Luftbeförderung der Ladungen ist der Ort des Verbringens eine Stelle, an der die Grenze des Zollgebiets der Europäische Gemeinschaft überflogen wird.
 
Für Ladungen, die per Eisenbahn, mit dem Kraftfahrzeug oder zu Wasser befördert werden, ist Ort des Verbringens die erste Zollstation nach Einfuhr der Ladungen (Waren) in das Zollgebiet der Europäische Union.