Ein Fahrer hilft dem
Versender beim Beladen des LKW. Dabei beschädigt er eine Palette.Wer ist für
Schaden zuständig?
Absender/Versender trägt Verantwortung, weil
in fiesem Fall nicht Frachtführer(Fahrer), sondernVersender für sichere
Verladung zuständig ist. Fahrer gilt in diesem Fall nur als ein
Erfüllungsgehilfe des Absenders.
Im HGB §412 steht:
HGB § 412Verladen und Entladen(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Absender ist für
beförderungssichere Beladung und Entladung zuständig soweit anders nicht vereinbart
ist. D.h., dass Verlader muss das Ladegut beim Beladen auf die Ladefläche
beförderungssicher befestigen.
Frachtführer (Fahrer) ist für betriebssichere
Verladung zuständig. D.h., dass Fahrzeug der bereitgestellte Ladun