Es ist wichtig bei
Bodenlagurung die Regeln für Lagereinrichtungen und Geräte, BGR 234 zu
beachten.
Diese Berufsgenossenschaftliche
Regeln enthalten alle Vorschriften, die bei Bodenlagerung zu beachten sind.
Dazu zählen folgende Punkte:
Bei der Stapelung von Paletten und andere
Förderhilfsmittel dürfen die höchstzulässige Nutzlasten, Auflasten und Stapelhöchen
nicht überschriten werden.
Neigung.
Die Stapel kann nur max. 2% von lotgerechte
Zustand abweichen.
Verhältnis
Höhe/Schmalseite.
Das Verhältnis (Stapelhöhe zu Schmalseite der
Grundfläche) darf max. 6:1 sein. Bei EURO Palette 0,8*6= max. 4,8 Meter darf
ein Stapel hoch sein
Lastenverteilung.
Schwere Lasten unten und Leichte oben.
Lastenverteilung für die
Vierwegepalete.
1 Palette darf max. 1000 bis 1500 kg aufnehmen
und unterste Palette darf max. 4 Faches des Gesamtes Lasten aufnehmen.
Lastenverteilung für
Gitterboxpaletten.
Nutzlast eine Palette = 1000 kg. Max 5
Gitterboxpaletten darf man zusammen gestapelt werden.
Stapeln, Standsicherheit
und Leitern.
An Stapeln dürfen keine Leitern oder sonstige
Gegenstände angelehnt werden. Besonders
wenn hierdurch die Standsicherheit der Stapel
beeinträchtigt wird.